Schüler-BAföG

Für Schüler in der Erstausbildung besteht die Möglichkeit beim BAföG - Amt Förderung für Ihre Ausbildung zu beantragen.

Dieses muss nicht zurückgezahlt werden!

Förderfähig sind Schüler aller Berufsfachschulen der Privaten Schule IBB, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Wohnort spielt dabei keine Rolle richtet sich aber nach dem Einkommen der Eltern.

Bitte beantragen Sie das Schüler-BAföG rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn.

Formulare für die Beantragung können im Internet beim für Sie zuständigen Amt heruntergeladen werden.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

BAB kann beantragen, wer eine Erstausbildung im Dualen System absolviert, an der Privaten Schule IBB gilt das für die modernen kaufmännischen Berufe und die duale Kosmetikausbildung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit Dresden und dem BAB-Faltblatt der Bundesagentur für Arbeit.